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Umsetzung der „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“

Umsetzung der „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ Die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ ist auch auf das offene Lesezeichen Salbke (Blumenberger Straße/Alt Salbke) anzuwenden.

Dementsprechend wird ab dem 18.03.2020 0.00 Uhr der Publikumsverkehr am offenen Lesezeichen bis vorläufig zum 20.04.2020 0.00 Uhr verboten. Das heißt ein Aufenthalt ist nicht gestattet.

Verstöße werden sowohl privatrechtlich als auch ordnungs- und strafrechtlich verfolgt.

 

Magdeburg, 17.03.2020

Bürgerverein Salbke, Westerhüsen, Fermersleben Der Vorstand